Eine Schleusinger Mordtat und ihre Sühne


zusammengetragen von Wim D. Grimm

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Einleitung
von
Wim D. Grimm

Die Ermordete

Der Mörder

Henneberger
Heimatblatt
von 1934

Steinkreuze
in Thüringen

Der Mörder



Abschrift aus dem Sterberegister der ev. Kirchengemeinde Schleusingen
Jahrgang 1808, Lfd. Nr. 19

In diesem Eintausend Achthundert und Achten Jahre, am Vierten März, Freijtags Vormittags um Eilf Uhr, wurde Johann Nicolaus Schubert, vormals Bürger und Schäfer allhier 43 Jahr alt, wegen des an seinen Eheweibe, Johannen Dorotheen gebohrenen Kellermannin, verübten Mords mit dem Schwerdte vom Leben zum Tode gebracht. Mit diesem seinen Eheweibe hatte er in der 2ten Ehe gelebt, auch einen Sohn, welcher gegenwärtig 19. Jahr alt ist, mit ihr erzeuget. Den vorsätzlichen Mord verübte er an ihr am 23. Mai 1806. und erst 6. Wochen später, nämlich am 2. Jul. wurde die Ermordete auf dem sogenannten Streitels Grubenkopf am Bärenthal, durch den Hirten der Vorstädter Kuhheerde entdeckt. Schubert wurde sogleich von dem hiesigen Stadtgerichten zu Arrest gebracht, und gestand schon am folgenden Tage, daß er seine Frau, als sie sich gebücket, unversehens mit dem verkehrten Axt zweijmal auf dem Kopf geschlagen, sodann mit ihrem eigenen Messer die Kehle abgeschnitten, und sie am folgenden Tage begraben habe. Nach benötigter Untersuchung und Versendung der Acten gingen 2. gleichlautende Urteil ein, des Innhalts: daß Schubert seines begangenen Meuchelmords wegen, mit dem Rade vom Leben zum Tode zu bringen und sein Körper nach vollstreckter Execution aufs Rad zu flechten sei. Diese Strafe wurde jedoch in Gewißheit eines unter 11 ten Febr: dieses Jahres ergangenen allerhöchsten Rescripts, dahin gemildert: daß der Verbrecher statt des Rades mit dem Schwerdte hingerichtet, sein Körper aufs Rad geflochten, und der Kopf auf einen Pfahl gesteckt werden sollte. Dieses allerhochste Rescript wurde ihm am 29. Febr: publicirt. Während seines langwierigen Arrests wurde durch Fleißigen Besuche des Herrn Diaconi, M. Johann Christoph Schreiters allhier, alles gethan, um den Delinquenten zum aufrichtigen Erkenntniß und Reue zu bringen und das Heijl seiner Seele zu bewircken. Nach der letzten Publication wurde dieses Geschäfte auf ergangene Requisition E.E. Stadtraths, vom Herrn Consistorial-Assessor und Superintendenten M. Samuel Traugott Minke allhier, dem Herrn Pastor Johann Georg Eck zu St.Kilian mit übertragen; auch wurde ihm am Tage vor seiner Hinrichtung noch auf Sein Verlangen das Heil. Abendmahl vom Herrn Diac: gereichet, und er in das öffentliche Kirchengebet, womit den nächsten Sonntag vor seiner Hinrichtung angefangen wurde, mit eingeschloßen. Am Tage der Hinrichtung selbst aber wurde der gewöhnliche Gottesdienst 1/2 . Stunde früher angefangen, und vom Herrn Conusist:- Assessor eine hierzu geschriebene Predigt vor einem zahlreichen Auditorio gehalten. Nachdem gegen 10. Uhr die Gerichtspersonen nebst den beijden Geistlichen sich eingefunden hatten:

links der Gerichtsturm  rechts der Hexenturm

so wurde der Delinquent aus Seinen Arrest vom Oberen Thurm vor die, von dem mitten auf hiesigen Markt erbauten Schaffot sitzenden Blutrichter,

Markt um 1800 (Zur Geschichte der Stadt Schleusingen, Ursula Gramlich)

in den von der Landmiliz geschlossenen Creis gebracht, worauf vom Herrn Cantor Stups allhier (da in vorigen Zeiten der Gesang von den Brotschülern unter Anführung des Kürschners besorgt worden war) mit Zuziehung der Gymnasiasten in den 3. Obern Classen, die ersten Verse von dem Liede No: 383: Ich armer Mensch, ich armer Sünder, etc. abgesungen wurden.

Gymnasium (Zur Geschichte der Stadt Schleusingen, Ursula Gramlich)

Sodann wurde ihm des Allerhöchsten Rescript vorgelesen und er befragt: Ob er den Mord an seinem Weibe begangen habe? Nachdem er dieses bejahet und der Stab über ihn gebrochen worden war, so bereiteten ihm beijde obernannte Herren Geistliche nochmalen zu seinem Tode, wonach er auf das Schaffot gebracht und vom Scharfrichter Hübner zu Suhl, enthauptet wurde. Hierauf wurden von dem 387 ten Liede die ersten Worte: Wir liegen hin zu deinen Füßen, etc. gesungen, sodann der Körper des Enthaupteten in einen Kasten zur Gerichtsstätte, am Hinternaher Weg, gefahren daselbst aufs Rad geflochten, der Kopf aber auf einen Pfahl gesteckt. Ähnliche traurige Fälle sind beschrieben in den Stadtregistern von 1723 und 1744. Die Gerichtspersonen hierbei waren:
1/ Herr Stadtrichter Christian Beijer,
2/ Herr Stadt Sijndicus Johann Georg Bernhardt Schmidt,
3/ Herr Bürgermeister, Christian Ernst Kellermann
4/ Herr Johann Georg Graner
5/ Herr Georg Caspar Amberg
6/ Herr Christian Heinrich Adam Reich
7/ Herr Unterburgermeister Friedrich Simon und
8/ Herr Gemeiner Stadt Vormund Johann August Halboth